Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl gilt in der Regel auf zwei Jahre.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört:
- Finanzen
- Personal
- Aufnahme von Mitgliedern
- Öffentlichkeitsarbeit
- Betriebliche Belange der Einrichtung
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Satzung und der von der Mitgliederversammlung ausgesprochene Beauftragung. Der Vorstand kann Teile dieser laufenden Geschäfte auf eine Geschäftsleitung übertragen. Die Geschäftsleitung hat über ihre Tätigkeiten mind. einmal im Quartal
Rechenschaft abzulegen. Beschlüsse werden im Vorstand gefasst sind durch die Schriftführerin in einem Protokoll festzuhalten.
Mehr zur Satzung unter Wissenswertes als Download.