Der Elternrat besteht aus max. 6 gewählten Elternvertretern der gesamten Einrichtung (max. 2 aus einer Gruppe), die sich einmal im Monat mit der Leitung und dem Vorstand treffen, um sich über aktuelle Themen, die Kita betreffend, auszutauschen.
Der Elternrat ist ein Gremium der Einrichtung, welche die Elternintressen übermittelt und gemeinsam im KitaRat (Vertreter Träger/ Leitung/ Eltern), diese Interessen, im Sinne der Einrichtung, hört und bespricht. Er wird zu Beginn des Kindergartenjahres von der Elternversammlung, gruppenübergreifend gewählt.